Anfrage

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Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite

Wer aber muss nun diese Barrierefreiheit gewährleisten? Alle Unternehmen, die der Öffentlichkeit Waren und Dienstleistungen anbieten. Auch Informationen über diese Waren und Dienstleistungen müssen ab Anfang 2016 barrierefrei zugänglich sein. Das bedeutet Unternehmen müssen darauf achten, dass kein Mensch Nachteile auf Grund einer Behinderung hat.

Nicht jeder Mensch kann eine Maus bedienen bzw. die Sprachsteuerung nutzen oder von Ton und Video Gebrauch machen. Daher müssen die Angebote auf der Webseite von allen Nutzern uneingeschränkt, sprich „barrierefrei“, genutzt werden können, unabhängig von der jeweiligen Einschränkung oder den technischen Möglichkeiten.

Das heißt, dass der Internetauftritt eines Unternehmens so gestaltet sein muss, dass er von einer behinderten Person grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden kann.

Barrierefreies Webdesign

Grundsätzlich muss eine Webseite so gestaltet werden, dass Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen oder Beeinträchtigung von Sinnesfunktionen selbständig auf der Webseite navigieren können. Das bedeutet, dass auch für blinde und sehschwache oder gehörlose Menschen alle Inhalte verfügbar und optimal erreichbar sein müssen und somit eine Zugänglichkeit garantiert werden kann.

Wir entwickeln sowohl neue barrierefreie Webseiten, bieten aber auch Dienstleistungen für die Analyse Ihres bestehenden Internetauftrittes. Dabei überprüfen wir Ihre Webseite auf mögliche Anpassungen, die vorgenommen werden müssen, damit Ihr Internetauftritt die Mindestvoraussetzungen des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt.

Bei der Gestaltung von Webseiten setzten wir eine strikte Trennung von Inhalten und Layout, sowie eines responsive Webdesigns.

Wir übernehmen gerne die Analyse Ihrer bestehenden Website und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres barrierefreien Webauftrittes.

Hier finden Sie weiterführende Informationen der WKO.