Anfrage

Anfrage

DGSVO – Mit einem Bein im Abmahnverfahren

Eigentlich ist Google Analytics eine prima Sache: Man kann damit das Verhalten seiner Website-Besucher systematisch auswerten und Marketing-Reaktionen automatisiert daran ausrichten. Tracking und Targeting – Profis wollen darauf nicht verzichten.
Doch die Sache hat einen Haken. Und zwar einen rechtlichen.
Denn Google Analytics ist schon seit 16.07.2020 nicht mehr DSGVO konform. An diesem Tag wurde ein Urteil des EU-Gerichtshofes gültig, das den Versand und die Speicherung persönlicher Daten in die USA – wie bei Google Analytics 3 üblich – verbietet. Grundlage dafür ist das Nichtzustandekommen des geplanten „Privacy Shield Abkommens“ zwischen der EU und USA, das auch in den USA Datenschutz für EU-Bürger nach EU-Anforderungen sicherstellen sollte. Google bietet daher mit der neuen Version Google Analytics 4 eine rechtlich konforme Lösung an, aber auch nur wenn der User dem ausdrücklich zustimmt beim Besuch der Website zustimmt.

Verzichten Sie auf bis zu 80% Ihrer Besucher?

Ab 01.07.2023 deaktiviert Google Analytics 3 aufgrund dieser rechtlichen Problematik. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Daten mehr im Account verarbeitet und aufgezeichnet. Deshalb sollte man sich spätestens ab dem ersten Juli 2023 um ein Upgrade kümmern. Die Nachfolgeversion, Google Analytics 4, ist bereits jetzt aktiv. Wer damit weiterarbeiten will, kann die Umstellung bereits jetzt einleiten. Doch das will gut überlegt sein. Zwar soll Analytics 4.0 die DSGVO erfüllen. Aber nur wenn der User zustimmt, dass seine persönlichen Daten verwertet und er erfährt, an wen diese weitergeleitet werden. Wie ein rechtssicheres Cookie-/Datenschutzpanel aussehen muss, lässt sich heute aufgrund noch fehlender OGH-Gerichtsurteile noch nicht 100% sagen. Doch so viel ist sicher: Falls der User seine Daten nicht freigibt, dürfen keine Daten aufgezeichnet werden. Wir schätzen, dass dann 50% bis 80% aller Nutzer nicht mehr auf der Website statistisch erfasst werden können.

Daten für komfortableres Surfen

Natürlich stellt sich die Frage, wozu man überhaupt Kundendaten benötigt. Denn schließlich nervt die Abfrage über ein Cookie-/Datenschutzpanel, das fast jeder Website vorgeschaltet ist, viele User. Gleichzeitig verwenden aber viele nützliche Services auf einer Website, die für mehr Komfort sorgen, eben auch persönliche Daten: Google Maps, YouTube, Facebook, Google Adwords sind nur wenige Beispiele von vielen. Gefragt wäre dafür als Mindestanforderung eine Lösung, bei der alle Userdaten auch ohne Einwilligung gespeichert werden können. Das heißt konkret: Wenn die Daten nicht weitergegeben werden, müsste der Besucher lediglich über die Verwendung der Daten auf der Website informiert werden. Selbst die Verwendung von Google Adwords macht ein vom User „genehmigungspflichtes“ Plug-in nicht unbedingt notwendig.